Fachschule für Sozialwesen (Erzieher/in)

Die Fachschule für Sozialwesen (Erzieher/in) bietet Ihnen eine vielfältige Ausbildung. An der Fachschule des Sozialwesens werden sehr unterschiedliche Menschen aus sehr verschiedenen Gründen, mit zahlreichen schulischen und beruflichen Voraussetzungen zur Erzieherin / zum Erzieher ausgebildet. Wir sehen Vielfalt und Diversität als Chance voneinander und miteinander zu lernen.

Der Unterricht hat einen durchgehenden Bezug zu Ihren späteren Arbeitsfeldern und wird von engagierten Lehrkräften mit Praxiserfahrung erteilt. Unterricht in den Fachschulen bezieht Interessen, Ideen und Fähigkeiten der Studierenden mit ein und ist handlungsorientiert. Im ersten Ausbildungsjahr sind die Elementarpädagogik (0;4 –6 Jahre), im zweiten Jahr die mittlere Kindheit und das Jugendalter die inhaltlichen Schwerpunkte der Ausbildung. Im Berufspraktikum (Oberstufe) erfolgt eine individuelle Schwerpunktsetzung. Wir bieten Ihnen ebenfalls die Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher (PIA) seit dem Schuljahr 2021/2022 an.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  1. Nachweis über eine der folgenden Aufnahmevoraussetzungen:
  • Hochschulzugangsberechtigung und 6 Wochen einschlägiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung in Vollzeit oder 480 Stunden in Teilzeit

oder

  • Fachhochschulreife: Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen 

oder

  • Fachhochschulreife: Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen 

oder

  • Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer: Zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen: Fachrichtung Kinderpfleger/in 

oder

  • Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer: Zweijährige Berufsfachschule für Sozial- und Gesundheitswesen: Fachrichtung Sozialassistent/in

oder

  • Mittlerer Schulabschluss (FOR) und eine abgeschlossene Berufsausbildung (nicht-einschlägig) und 6 Wochen Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung in Vollzeit oder 480 Stunden in Teilzeit

oder

  • Mittlerer Schulabschluss (FOR) und einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren (in Vollzeit)

und

  1. Nachweis der persönlichen Eignung, der durch die Vorlage eines aktuellen erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses nach §30a BZRG zu erbringen ist. Dieses muss eintragsfrei sein und zum Beginn der Ausbildung in der Schule eingereicht werden. Das Ausstellungsdatum darf zu diesem Zeitpunkt drei Monate nicht überschreiten.

Welchen Berufsabschluss kann ich erreichen?

Sie erlangen den Abschluss staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher.

Welche Unterrichtsfächer belege ich?

Neben den bekannten Fächern Deutsch, Englisch, Religion, Politik, Naturwissenschaften gibt es zusätzlich die berufsbezogenen Lernfelder.

Diese Lernfelder sind:

  • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
  • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten    sowie Übergänge unterstützen
  • Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

In der Unterstufe bieten wir die Wahlkurse Bildungsbereich „Körper, Gesundheit und Ernährung“ und den Bildungsbereich „musisch-ästhetische Erziehung“ an.

Außerdem bieten wir als Wahlkurse die Vertiefungsbereiche „Arbeitsfeld OGS“ und „Arbeitsfeld Hilfen zur Erziehung gemäß KJHG“ an.

Welche Praktika absolviere ich?

Die berufliche Handlungskompetenz wird in enger Vernetzung von Theorie und Praxis im Verlauf der gesamten Ausbildungszeit entwickelt. Sie absolvieren 16 Wochen Praktikum, dies ist in den verschiedenen Arbeitsfeldern der Erzieherin/des Erziehers aufgeteilt.

Welche Besonderheiten bietet der Bildungsgang?

Wir legen besonderen Wert darauf, dass Sie umfassend in den Arbeitsfeldern, Methoden und Fachtheorien ausgebildet werden. Die Vernetzung von Unterrichtsinhalten in den Lernfeldern mit der sozialpädagogischen Praxis ist ein wesentlicher Schwerpunkt im Unterricht. Sie erlernen z.B. genaue entwicklungstheoretische Kenntnisse über die Zielgruppe im sozialpädagogischen Handlungsfeld und gestalten daraus praktisches Handeln. (z.B. naturwissenschaftliche Experimente im Kindergarten oder Kreativmethoden für den Jugendbereich).

Welche Möglichkeiten bieten sich mir mit dem Berufsabschluss?

Sie haben sehr gute berufliche Perspektiven in diesem Arbeitsfeld. Entsprechend Ihrer persönlichen Schwerpunktsetzung können Sie in den verschiedenen sozialpädagogischen Handlungsfeldern arbeiten.

Wie kann ich mich für den Bildungsgang anmelden?

Sie können sich ganzjährig anmelden. Hierzu benötigen wir Ihren Lebenslauf, Ihr Zeugnis, das die Zugangsvoraussetzung dokumentiert und die Online-Anmeldung.

Flyer und Video zum Bildungsgang

Flyer (bitte anklicken)

Flyer PIA (bitte anklicken)

Informationen für interessierte Träger

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, dass Sie sich für die praxisintegrierte Ausbildungsform zur Erzieherin bzw. zum Erzieher informieren möchten. Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

  • Vor Abschluss des Praktikantenvertrages werden die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zur Aufnahme der Studiereden bzw. des Studierenden in den praxisintegrierten Fachschulbildungsgang von der Schule geprüft. Mit einer Schulplatzzusage entscheidet dann die Einrichtung über die Einstellung des Praktikanten bzw. der Praktikantin.
  • Für die fachpraktische Ausbildungszeit besteht ein Anspruch der Fachschülerinnen und Fachschüler auf Gewährung einer Praktikantenvergütung (TVAÖD-Besonderer Teil Pflege).
  • Der Praxiseinsatz der/des Studierenden kann nach dem Kinderbildungsgesetz finanziert werden. Im Rahmen der Personalvereinbarung (PersV) ist vorgesehen, dass der Praxiseinsatz im zweiten Ausbildungsjahr mit einem Drittel der Einsatzzeit und im dritten Ausbildungsjahr mit der Hälfte der Einsatzzeit angerechnet werden kann, jeweils bis zur Hälfte des ausgewiesenen Fachkraftstunden, soweit für den Fachkraftstundenanteil nicht bereits ein Einsatz von Ergänzungskräften gemäß §3 der PersV erfolgt. In der Gruppenform III der Anlage zu §19 KiBiz können sie anstelle der Ergänzungskräfte eingesetzt werden, soweit sie im Rahmen ihrer Ausbildung in der Einrichtung tatsächlich präsent sind.
  • Der Träger stellt sicher, dass die Studierenden für schulische Veranstaltungen während der praxisintegrierten Ausbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik freigestellt werden, um so die Teilnahme daran zu ermöglichen. Die Terminierung wird frühzeitig bekannt gegeben.
  • Die Studierenden besuchen an 2-3 Tagen ganztägig den Unterricht in der Schule und sind dementsprechend an 2-3 Arbeitstagen in der Praxiseinrichtung.
  • Entsprechend der Vorgaben des KMK-Beschlusses zum kompetenzorientierten Qualifikationsprofil ist Praxiserfahrung in mindestens zwei Arbeitsfeldern des SGB VIII verbindlich. Der Träger hat demzufolge sicherzustellen, dass die Studierenden für diese praktischen Erfahrungen mindestens 8 Wochen freigestellt werden.
  • Da die Dauer der Ausbildung durch eine Nichtversetzung verlängert wird, ist hier im Sinne der engen Lernortkooperation eine individuelle Lösung zu finden.

Bei weiteren Fragen bezüglich dieser Ausbildungsform freuen wir uns, wenn Sie sich bei uns melden!

Ansprechpartnerin

Frau Bredebusch

claudia.bredebusch@hwbk.de

☎ 05251/1423-200

Jennifer Sloane informiert über die Fachschule für Sozialwesen – Erzieher/in

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